Wasserzählerablesung - Eigentumswechsel


Seit dem 1. Januar 2024 werden die Wasserzähler in der Gemeinde Thunstetten mittels Funktechnologie automatisch ausgelesen. Das bedeutet: Ein Zugang zur Liegenschaft ist für die halbjährliche Ablesung (Stichtage: 31. Mai und 30. November) nicht mehr notwendig. Die Auslesung erfolgt kontaktlos und präzise durch ein mit Funkempfänger ausgestattetes Gemeindefahrzeug.

Eigentums- oder Nutzungswechsel einer Liegenschaft
Bei einem Eigentums- oder Nutzungswechsel bitten wir Sie, das dafür vorgesehene Formular „Meldung Eigentumswechsel“ vollständig auszufüllen und per E-Mail an bauundbetriebe@thunstetten.ch weiterzuleiten.

👉 Das Formular können Sie mit KLICK auf das untenstehende Feld "Download" herunterladen.

Bitte beachten Sie:

  • Bei einem Wechsel bitten wir um Angabe des Stichtages für „Nutzen und Schaden“ sowie des offiziellen Datums der Eigentumsübertragung im Grundbuch.
  • Der bisherige und der neue Eigentümer müssen mit vollständigen Kontaktdaten eingetragen werden.
  • Ein Foto des Zählerstandes kann (optional) übermittelt werden. Die Gemeinde kann diesen jedoch auch bequem per Funk selbst auslesen – eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Mieterwechsel
Bei einem Mieterwechsel erfolgt keine automatische Ablesung. Die Aufteilung der Verbrauchskosten liegt in der Verantwortung des Eigentümers.

Abrechnung
Die Wasser- und Abwasserrechnungen werden halbjährlich jeweils Ende Juni und Ende Dezember verschickt.

Fragen?
Bei Unklarheiten hilft Ihnen die Abteilung Bau und Betriebe gerne weiter:
📞 062 958 60 10 · ✉️ bauundbetriebe@thunstetten.ch

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