Wasserzählerablesung - Eigentumswechsel
Seit dem 1. Januar 2024 werden die Wasserzähler in der Gemeinde Thunstetten mittels Funktechnologie automatisch ausgelesen. Das bedeutet: Ein Zugang zur Liegenschaft ist für die halbjährliche Ablesung (Stichtage: 31. Mai und 30. November) nicht mehr notwendig.
Eigentums- oder Nutzungswechsel einer Liegenschaft
Bei einem Eigentums- oder Nutzungswechsel bitten wir Sie, das dafür vorgesehene Formular „Meldung Eigentumswechsel“ vollständig auszufüllen und per E-Mail an bauundbetriebe@thunstetten.ch weiterzuleiten.
👉 Das Formular können Sie mit KLICK auf das untenstehende Feld "Download" herunterladen.
Bitte beachten Sie:
- Bei einem Wechsel bitten wir um Angabe des Stichtages für „Nutzen und Schaden“ sowie des offiziellen Datums der Eigentumsübertragung im Grundbuch.
- Der bisherige und der neue Eigentümer müssen mit vollständigen Kontaktdaten eingetragen werden.
- Ein Foto des Zählerstandes kann (optional) übermittelt werden. Die Gemeinde kann diesen jedoch auch bequem per Funk selbst auslesen – eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Mieterwechsel
Bei einem Mieterwechsel erfolgt keine automatische Ablesung. Die Aufteilung der Verbrauchskosten liegt in der Verantwortung des Eigentümers.
Abrechnung
Die Wasser- und Abwasserrechnungen werden halbjährlich jeweils Ende Juni und Ende Dezember verschickt.
Bei einem Liegenschaftsverkauf stellt die Gemeinde dem bisherigen Eigentümer die Schlussabrechnung zu, sobald uns der Zählerstand (schriftlich mit Foto) gemeldet wurde oder eine ausserordentliche Funk-Ablesung durch die Gemeinde erfolgt ist.
Fragen?
Bei Unklarheiten hilft Ihnen die Abteilung Bau und Betriebe gerne weiter:
📞 062 958 60 10 · ✉️ bauundbetriebe@thunstetten.ch
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Bau und Betriebe | 062 958 60 10 | bauundbetriebe@thunstetten.ch |
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