Betreuungsgutscheine
Aktuelle Information
Ab dem 1. August 2026 gibt es Änderungen. Diese Änderungen kommen aufgrund einer Anpassung der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV).
Was sich ändert:
- Mehr Unterstützung für Familien mit tiefem Einkommen:
Neu erhalten Erziehungsberechtigte bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 49'000.00 (bisher CHF 43'000.00) die maximale Vergünstigung pro Monat. - Mehr Familien können Gutscheine bekommen:
Neu erhalten Erziehungsberechtigte bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 170'000.00 (bisher CHF 160'000.00) Betreuungsgutscheine. - Höhere Gutscheine:
Die maximale Vergünstigung und der Zuschlag für Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden um 5% erhöht. - Mehr Fachpersonal für die Betreuung kleiner Kinder:
Neu belegen Kinder bis 18 Monate (bisher 12 Monate) 1.5 Betreuungsplätze und erhalten während dieser Zeit auch eine entsprechend höhere maximale Vergünstigung. So werden die Leistungserbringer entlastet und die Betreuungsqualität weiter erhöht.
Die Einwohnergemeinde Thunstetten gibt ab dem 1. August 2020 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Webseite der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSIExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) des Kantons Bern (Bereich Familie).
Beim Betreuungsgutscheinsystem erhalten die Eltern von der Gemeinde einen einkommensabhängigen Gutschein, den sie bei der Kindertagesstätte oder Tagesfamilienorganisation ihrer Wahl einlösen können. Der Gutschein vergünstigt so die Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilien.
Sie können via www.kibon.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen. Dafür benötigen Sie ein BE-Login. Wenn Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung bereits ein solches BE-Login erstellt haben, können Sie die gleichen Zugangsdaten verwenden. Ansonsten können Sie direkt im kiBon ein BE-Login eröffnen. Falls Sie keinen Internetzugang haben, ist es möglich, den Antrag schriftlich zu stellen. Verlangen Sie bitte die entsprechenden Formulare bei uns.
Falls Sie Anspruch auf einen Betreuungsgutschein haben, überweist die Gemeinde den berechneten Beitrag an die Kita oder Tagesfamilienorganisation, die diesen Betrag von Ihrer Rechnung abzieht.
Bitte beachten Sie: Gutscheine können nicht rückwirkend beantragt werden. Reichen Sie Ihr Gesuch daher spätestens einen Monat vor Betreuungsbeginn ein. Ansonsten wird der Gutschein erst im Folgemonat nach Einreichung des Gesuches ausbezahlt.
Eltern können mit dem GutscheinrechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. die Höhe ihres Gutscheins schätzen.
Weitere Informationen finden Sie unter Betreuungsgutscheine Kanton BernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder im Erklärungsfilm kibon - Einstieg für ElternExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Informationsbroschüre für Eltern (PDF, 526 kB) | Download | 0 | Informationsbroschüre für Eltern |
| Broschüre wie beantrage ich Betreuungsgutscheine (PDF, 1.06 MB) | Download | 1 | Broschüre wie beantrage ich Betreuungsgutscheine |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Finanzverwaltung | 062 958 60 20 | finanzverwaltung@thunstetten.ch |