SERAFE AG

Wann müssen Sie SERAFE-Gebühren zahlen?
Die Abgabe wird geräteunabhängig erhoben. Sämtliche Privat- und Kollektivhaushalte müssen grundsätzlich die Abgabe entrichten. Während einer Übergangsfrist von 5 Jahren besteht allerdings die Möglichkeit, sich von der Zahlung der Abgabe befreien zu lassen (siehe auch FAQ's unter Opting-outExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). 

Befreit werden Privathausalte, in welchen eine Person wohnt,

  • die jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV bezieht.
  • die eine Legitimationskarte des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten besitzt (Typ B, C, D, E, K rot, K blau oder K violett).
  • die taubblind ist (sofern dem Haushalt keine abgabepflichtige Person angehört).

Weiter besteht die Möglichkeit des Opting-out für diejenigen Haushalte, in welchen keine Empfangsmöglichkeiten (weder für Radio noch für Fernsehen) bestehen.

Wofür wird die Abgabe für Radio und Fernsehen verwendet?
Sie ermöglicht in allen Sprachregionen des Landes ein vielfältiges gleichwertiges Programmangebot. Der grösste Teil der Abgabe fliesst an die SRG, aber auch lokale Radio- und Fernsehveranstalter aus allen Sprachregionen profitieren davon.

Wie hoch sind die Gebühren künftig?

Mehr INFOS erhalten Sie bei der SERAFE AGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

SERAFE AG
Postfach
8010 Zürich
Tel. 058 201 31 67 / info@serafe.ch

Zugehörige Objekte

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Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen (PDF, 966 kB) Download 0 Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen
erste Jahresrechnung (PDF, 716 kB) Download 1 erste Jahresrechnung
Gesuch Befreiung - Taubblindheit (PDF, 871 kB) Download 2 Gesuch Befreiung - Taubblindheit
Gesuch Opting-out (PDF, 206 kB) Download 3 Gesuch Opting-out
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