Eheschliessung im Ausland

Schweizer Ehepaare

Die Trauung im Ausland muss unmittelbar nach der Eheschliessung bei der zuständigen Schweizer Vertretung mittels Original-Eheschein gemeldet werden. Dieser wird via Eidgenössisches Amt an den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst und letztendlich an die Einwohnerkontrolle des Wohnortes weitergeleitet.

Durch die Heirat ändert auf dem neuen Versichertenausweis der Name der Ehefrau. Einen neuen Versichertenausweis kann Ihnen der Arbeitgeber beschaffen. Wenn sie nicht erwerbstätig sind, können Sie einen neuen Versichertenausweis bei der AHV-Zweigstelle bestellen.


Ausländische Ehepaare

Damit die Heirat dem Migrationsdienst weitergeleitet werden kann, benötigen wir eine Heiratsurkunde in deutscher oder französischer Sprache. Bei einer Namensänderung nach der Eheschliessung ist ein neues Reisedokument (Pass / Identitätskarte) mit entsprechendem Eintrag erforderlich.

Zugehörige Objekte

Name
Checkliste Namensänderung (PDF, 56.06 kB) Download 0 Checkliste Namensänderung
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