Einbürgerung erleichtert

Ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung kann stellen der Ehemann bzw. die Ehefrau einer Schweizerin oder eines Schweizers. Die gesuchstellende Person muss sich insgesamt fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten haben, das letzte Jahr vor der Gesuchseinreichung in der Schweiz verbracht haben und seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit der Schweizerin oder dem Schweizer leben.

Hier finden die detaillierten Informationen dazu auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration.

Das vollständige Gesuch dürfen Sie anschliessend an folgende Adresse einsenden:

Staatssekretariat für Migration
Bürgerrecht / Einbürgerung
Quellenweg 6
3003 Bern

 

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