Einreisevisum

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung ein. Die schweizerische Auslandvertretung kann die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen. Damit verpflichtet sich die Garantin oder der Garant, die ungedeckten Kosten (einschliesslich Unfall, Krankheit, Rückreise, etc.), bis zu einem Betrag von Fr. 30'000.— zu übernehmen. Wenn eine Verpflichtungserklärung nötig ist, stellt die zuständige schweizerische Auslandvertretung der ausländischen Besucherin oder dem Besucher ein entsprechendes Formular mit den nötigen Instruktionen zur Verfügung. Bitte ergänzen Sie die Verpflichtungserklärung und sprechen Sie damit persönlich bei der Einwohnerkontrolle Thunstetten vor.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Reiseversicherung für den Gast (Mindestdeckung CHF 30'000.-)
  • Lohnabrechnungen der letzten 4 Monate
  • Bankkontoauszüge
  • Auszug aus dem Betreibungsregister
  • Identitäts- oder Ausländerausweis

Das Formular geht dann via Migrationsdienst Bern zurück an die Schweizerbotschaft. Dort kann bei einem positiven Entscheid das Visum eingetragen werden.

Meldepflicht
Wer eine Person aus dem Ausland beherbergt, muss dies der Fremdenkontrolle Thunstetten melden.

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