Familiennachzug

Die Regelungen wer im Familiennachzug in die Schweiz Einreise darf sind kompliziert. Zudem gelten für Bürger der EU/EFTA-Staaten andere Bedingungen als für Drittstaatsangehörige.

Vorgehen
Möchten Sie ein Familienmitglied (Verlobte/r, eigene Kinder, Ehepartner/in, Eltern oder Grosseltern) in die Schweiz nachziehen lassen?

Das Familienmitglied muss bei seiner/ihrer zuständigen Schweizerischen Botschaft ein Visum D für den langfristigen Aufenthalt stellen. Das Gesuch wird danach von der Schweizerischen Botschaft an den Migrationsdienst des Kantons Bern übermittelt und mit einem Fragekatalog an die Gemeinde gesandt.

Sobald wir das Gesuch erhalten haben, wird der Migrationsdienst (der bereits in der Schweiz lebenden Person) den Fragekatalog zur Beantwortung weiterleiten.

Sobald Sie die Unterlagen vollständig an uns retourniert haben, leiten wir alles an den Migrationsdienst des Kantons Bern zum Vorentscheid weiter. Danach entscheidet die Schweizerische Botschaft im Ausland definitiv über das Gesuch.

Wenn das Visum erteilt wird, kann das Familienmitglied bei der Schweizerischen Botschaft das Visum abholen und in die Schweiz einreisen.

Zugehörige Objekte

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