Handlungsfähigkeitszeugnis
Zuständige Amtstelle: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Handlungsfähigkeitszeugnisse werden ab dem 1. Juni 2016 durch die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, auf Gesuch hin, ausgestellt. Bitte wenden Sie sich direkt an: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau
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