Betreuungsgutscheine; Änderungen ab 01.08.2026

23. März 2026

Liebe Erziehungsberechtigte

Im Kanton Bern wird die Betreuung in Kitas und bei Tagesfamilienorganisationen mit Betreuungsgutscheinen vergünstigt. Wie viel Unterstützung Sie bekommen, hängt vom Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung, dem Einkommen, dem Vermögen und der Grösse der Familie ab. Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den Gutscheinbetrag direkt von der monatlichen Rechnung ab.

Ab dem 1. August 2026 gibt es Änderungen. Diese Änderungen kommen aufgrund einer Anpassung der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV).

Was sich ändert:

  • Mehr Unterstützung für Familien mit tiefem Einkommen:
    Neu erhalten Erziehungsberechtigte bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 49'000.00 (bisher CHF 43'000.00) die maximale Vergünstigung pro Monat.
  • Mehr Familien können Gutscheine bekommen:
    Neu erhalten Erziehungsberechtigte bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 170'000.00 (bisher CHF 160'000.00) Betreuungsgutscheine.
  • Höhere Gutscheine:
    Die maximale Vergünstigung und der Zuschlag für Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden um 5% erhöht.
  • Mehr Fachpersonal für die Betreuung kleiner Kinder:
    Neu belegen Kinder bis 18 Monate (bisher 12 Monate) 1.5 Betreuungsplätze und erhalten während dieser Zeit auch eine entsprechend höhere maximale Vergünstigung. So werden die Leistungserbringer entlastet und die Betreuungsqualität weiter erhöht.

Für Sie bedeutet das:
Die Webseite, über die die Betreuungsgutscheine beantragt werden (www.kibon.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.), wird rechtzeitig angepasst. Sie können Ihren Antrag wie gewohnt auf der Webseite eingeben.

Bei Fragen zum Betreuungsgutscheinsystem können Sie sich gerne bei der Finanzverwaltung Thunstetten melden.