Totalrevision Tagesschulverordnung
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Thunstetten an seiner Sitzung vom 30. März 2026 die Tagesschulverordnung im Rahmen einer Totalrevision genehmigte. Mit dem Inkrafttreten werden alle mit dieser Verordnung im Widerspruch stehenden früheren Vorschriften aufgehoben. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Juni 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., erhoben werden.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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| Tagesschulverordnung mit Korrekturen, gültig ab 01.06.2026 (Auflageexemplar) (PDF, 252 kB) | Download | 0 | Tagesschulverordnung mit Korrekturen, gültig ab 01.06.2026 (Auflageexemplar) |