Umfahrung Aarwangen: Thunstetten reicht Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein

1. Juli 2025

Die Umfahrung Aarwangen stösst in der Gemeinde Thunstetten weiterhin auf Kritik: Die Gemeinde Thunstetten hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen das 200-Millionen-Projekt eingereicht.

Der Regierungsrat hat die Beschwerde der Einwohnergemeinde Thunstetten gegen die Umfahrung Aarwangen abgewiesen. Der Gemeinderat Thunstetten hat deshalb beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht.

Der Gemeinderat rügt nach wie vor folgende Hauptpunkte:

  • Der geplante Tunnel ist zu kurz. Er führt zu erheblichen Eingriffen in die Landschaft (Wald- und Kulturland), was mit einem längeren Tunnel verhindert werden könnte.
  • Die Planung verstösst gegen zahlreiche Ziele und Grundsätze, die im Raumplanungsgesetz festgehalten sind.
  • Vor der Realisierung des Umfahrungsprojekts braucht es flankierende Massnahmen in Langenthal und Thunstetten. Solche Massnahmen sind bislang in den Plänen nicht vorgesehen.
  • Mit dem Bau der Umfahrung würde die Gemeinde Thunstetten neu einen Grossteil des Verkehrs aus Aarwangen erben. Dabei hat der Kanton die berechtigten Anliegen der Gemeinde nicht berücksichtigt.

Der Gemeinderat sieht sich weiterhin verpflichtet, die Anliegen seiner Einwohnerinnen und Einwohner zu verteidigen. «Wir fordern, die Anliegen der Gemeinde neu zu beurteilen und sich dabei von zeitgemässen raumplanerischen und umweltspezifischen Erkenntnissen leiten zu lassen», sagt Hans-Peter Vetsch, Gemeindepräsident von Thunstetten. Der Gemeinderat bietet bei dieser Planung Hand zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.