Öffentliche Planauflage für die Überbauungsordnung „Bernstrasse West“ mit Baubewilligung nach Art. 88 Abs. 6 BauG im koordinierten Verfahren - TEIL 1/3

22. März 2024

Die öffentliche Auflage erfolgt gestützt auf Artikel 35 und 60 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0), Artikel 122b der Bauverordnung (BauV; BSG 721.1), Art. 6 Abs. 1 des Koordinationsgesetzes (KoG; BSG 724.1) und Art. 45 des Baubewilligungsdekretes (BewD; BSG 725.1).

1. Überbauungsordnung «Bernstrasse West» bestehend aus:

  • Zonenplanänderung
  • Überbauungsplan
  • Überbauungsvorschriften
  • Erläuterungsbericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV)

2. Baugesuch

  • Bauvorhaben: Das ehemalige Zimmermannareal in Bützberg wird mit neuer Industrie angesiedelt. Dabei soll die verkehrliche Situation mit der Nutzung der neuen Umgebung im Einklang sein. Der bestehende Radstreifen der Bernstrasse wird über die gesamte Länge beibehalten. Um die Querungsbedürfnisse sicher zu stellen, wird im Bereich der Einfahrt der Girsberger AG und dem Zimmermannareal (Gewerbestrasse) ein überbreiter Mehrzweckstreifen mit entsprechenden Schutzinseln erstellt. Die Bushaltestellen werden von der Lage her optimiert und ans Behindertengleichstellungsgesetz angepasst.
  • Namen der Gesuchstellenden: Einwohnergemeinde Thunstetten, Flurstrasse 2, 4922 Thunstetten
  • Namen der Projektverfassenden: c+s ingenieure ag, Weidackerstrasse 1, 4900 Langenthal
  • Lage: Bernstrasse 71, 4922 Thunstetten
  • Betroffene Parzellen: 2012, 2140, 2528, 2139, 2291, 2404, 2405, 2529, 2403, 2001, 2100, 2083
  • Betroffene Nutzungszonen, Schutzzonen, Schutzgebiete und Schutzobjekte: Vorschriften der Überbauungsordnung «Bernstrasse West»
  • Für das Bauvorhaben beanspruchte Ausnahmen: Keine
  • Für das Bauvorhaben beanspruchte Bewilligungen: Technischer Eingriff in Hecken und /oder Feldgehölze gemäss den aufgelegten Plänen und Berichten (Art. 18 NHG, Art. 14 NHV, Art. 27 NSchG und Art. 13 NSchV)

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Thunstetten, Bau und Betriebe, Flurstrasse 2, 4922 Bützberg. Sie können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden oder sind auf der Homepage der Einwohnergemeinde Thunstetten unter „Neuigkeiten“ greifbar. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 22. März 2024 bis 22. April 2024 öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Thunstetten, Bau und Betriebe, Flurstrasse 2, 4922 Bützberg, einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Allfällige Einspracheverhandlungen sind am Dienstag, 30. April 2024 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr vorgesehen.

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

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