Einbürgerung ordentlich
Möchten Sie sich einbürgern lassen?
Nachstehende Voraussetzungen müssen für eine ordentliche Einbürgerung zwingend erfüllt sein:
- Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
- Insgesamt 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz
- Einbürgerungstest
- Sprachniveau Deutsch B1 mündlich und A2 schriftlich
Die Sprachstandtests sowie die Einbürgerungskurse und -tests werden für uns durch die BWK Berufliche Weiterbildungskurse Burgdorf durchgeführt. Die Daten zur Durchführung des entsprechenden Kurses/Testes finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt oder erteilt Ihnen die Gemeindeschreiberei.
Zugehörige Objekte
| Name | |||
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| Ablauf (PDF, 68.14 kB) | Download | 0 | Ablauf |
| Voraussetzungen (PDF, 127.07 kB) | Download | 1 | Voraussetzungen |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindeschreiberei | 062 958 60 30 | gemeindeschreiberei@thunstetten.ch |