Sanierung Knoten Bäckerstrasse und Solothurnstrasse - Kreditbewilligung
Gestützt auf Art. 38 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thunstetten wird hiermit bekannt gegeben, dass der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 14. September 2026 einen Kredit von CHF 265'000.00 für die Sanierung des Knoten Bäckerstrasse und Solothurnstrasse beschlossen hat. Der Verpflichtungskredit gliedert sich in die Bereiche Gemeindestrassen sowie die Spezialfinanzierung Wasser.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, Postfach 175, 3380 Wangen a. Aare, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Gemäss Art. 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thunstetten können 50 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Die Akten können bei der Abteilung Bau und Betriebe, Flurstrasse 2, Bützberg, eingesehen werden.
Der Gemeinderat