Teilrevision Gebührenreglement
Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung GV vom 16. Dezember 1998 und Art. 38 Abs. 1 der Gemeindeordnung 2009 der Einwohnergemeinde Thunstetten wird hiermit bekannt gegeben, dass der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 4. Mai 2026 das Gebührenreglement im Rahmen einer Teilrevision genehmigte. Mit dem Inkrafttreten werden alle mit diesem Reglement im Widerspruch stehenden früheren Vorschriften aufgehoben.
Unter Vorbehalt dagegen erhobener Beschwerden oder der Ergreifung des Referendums tritt diese Teilrevision per 1. Juli 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, Postfach 175, 3380 Wangen a. Aare, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Gemäss Art. 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thunstetten können 50 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Das teilrevidierte Gebührenreglement kann bei der Gemeindeschreiberei, Flurstrasse 2, Bützberg, und auf der Homepage (www.thunstetten.ch/aktuellesinformationen) eingesehen werden. Die Aufschaltung auf der Homepage (www.thunstetten.ch/Politik&Verwaltung/Reglemente Verordnungen) erfolgt auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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| Gebührenreglement und Gebührentarif, gültig ab 01.07.2026_mit Anpassungen (Auflageexemplar) (PDF, 343 kB) | Download | 0 | Gebührenreglement und Gebührentarif, gültig ab 01.07.2026_mit Anpassungen (Auflageexemplar) |