Teilrevision Personal- und Behördenentschädigungsreglement
Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung GV vom 16. Dezember 1998 und Art. 38 Abs. 1 der Gemeindeordnung 2009 der Einwohnergemeinde Thunstetten wird hiermit bekannt gegeben, dass der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 30. März 2026 das Personal- und Behördenentschädigungsreglement im Rahmen einer Teilrevision genehmigte. Mit dem Inkrafttreten werden alle mit diesem Reglement im Widerspruch stehenden früheren Vorschriften aufgehoben.
Unter Vorbehalt dagegen erhobener Beschwerden oder der Ergreifung des Referendums tritt diese Teilrevision per 1. Juni 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, Postfach 175, 3380 Wangen a. Aare, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Gemäss Art. 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thunstetten können 50 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Das teilrevidierte Personal- und Behördenentschädigungsreglement kann bei der Gemeindeschreiberei, Flurstrasse 2, Bützberg, eingesehen werden. Die Aufschaltung auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Thunstetten (www.thunstetten.ch/Politik&Verwaltung/Reglemente Verordnungen) erfolgt auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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| Personal- und Behördenentschädigungsreglement, gültig ab 01.06.2026 mit Anpassungen (Auflageexemplar) (PDF, 336 kB) | Download | 0 | Personal- und Behördenentschädigungsreglement, gültig ab 01.06.2026 mit Anpassungen (Auflageexemplar) |