Urnenwahl des Gemeindepräsidenten vom 30. November 2025; Veröffentlichung Wahlvorschläge (Majorz)
Diese ist angeordnet auf das Wochenende vom 30. November 2025, zugleich mit der eidgenössischen Volksabstimmung. Wir verweisen auf die Publikation im Amtsanzeiger vom 3. Juli 2025.
Wahlvorschläge sind eingelangt für folgende Mehrheitswahlen (Majorz):
Gemeindepräsident (Reihenfolge nach Alphabet)
Berger Max, 1975, Rechtsanwalt, Moos 176, neu, SVP
Häring Stephan, 1970, Dienstchef/Gemeinderat, Obergasse 29, neu, SP
Gemeindevizepräsidentin
Rickli Elisabeth, 1957, Geschäftsführerin/Gemeinderätin, Welschlandstrasse 24, neu, parteilos, SP
Für das Gemeindevizepräsidium findet kein Wahlgang statt. Gemäss Art. 49 des Abstimmungs- und Wahlreglements erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagene als gewählt, wenn nicht mehr gültige Vorschläge eingereicht werden, als Sitze zu vergeben sind.
Wahl- und Abstimmungsmaterial
Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keinen Stimmrechtsausweis er-halten oder diesen verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis Donnerstag, 27. November 2025, 11.30 Uhr, ein Duplikat verlangen.
Stimmlokale und Öffnungszeiten
Schulhaus Thunstetten: Sonntag: 10.00 bis 11.00 Uhr
Gemeindeverwaltung Bützberg: Sonntag: 10.00 bis 11.00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist analog den eidgenössischen Abstimmungen respektive Wahlen gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich. Die entsprechenden Weisungen sind auf dem amtlichen Rückantwortkuvert abgedruckt. Die Sendung ist der Post zu übergeben oder kann direkt der Gemeindeschreiberei abgegeben werden. Letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung ist am Sonntag, 30. November 2025, 9.00 Uhr. Später eingehende briefliche Stimmabgaben sind ungültig.
Rechtsmittel
Beschwerden in Wahlsachen sind gemäss Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 10 Tagen nach den Wahlen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen.
Der Gemeinderat