Wasserzählerablesung

Zugehörige Objekte

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Bemerkung

Von unserer Wasserzählerableserin werden die Zählerstände in folgenden Fällen erfasst:

  • ordentliche Ablesungen (Anfangs Mai und Anfangs November)
  • bei Eigentümerwechsel einer Liegenschaft

Bei einem Mieterwechsel ist der Eigentümer für die Aufteilung der Rechnungsbeträge selber verantwortlich. Die Rechnung wird in der Regel dem Eigentümer der Liegenschaft gestellt.

Kann eine Wasseruhr bei der halbjährlichen Ablesung nicht abgelesen werden, hinterlässt der Ableser eine Ablesekarte in Ihrem Briefkasten.

Wenn Sie uns einen Zählerstand auf Grund eines Eigentümerwechsels mitteilen, bitten wir Sie, uns hienach unter "Kommentar" Ihre neue Adresse und die Angaben über den neuen Eigentümer der Liegenschaft einzutragen sowie das genaue Datum per wann der Wechsel stattgefunden hat.

Bitte notieren Sie immer das Datum der Ablesung!

Verfahren

Nach Eingang der Zählerstandsmeldung werden wir Ihnen eine entsprechende Wasser-Abwasser-Abrechnung per Post zukommen lassen. Bitte denken Sie daran, dass die Rechnungstellung halbjährlich erfolgt jeweils Ende Juni und Ende Dezember.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.