Vermessungswesen

Amtliche Vermessung
Die Amtliche Vermessung dient der Führung des Grundbuches und somit der Registrierung, Verwaltung und Sicherung des Grundeigentums. Dabei erfolgt die Bestimmung der Lage, Grösse und Form der Grundstücke auf Grund einer Amtlichen Vermessung. Es werden jedoch nicht nur Grundstücke eingemessen sondern auch alle baulichen Objekte und die Beschaffenheit der Erdoberfläche.

Die Amtliche Vermessung muss von Gesetzes wegen in der ganzen Schweiz ausgeführt werden. In Gebieten wo noch keine Vermessung vorhanden ist, wird eine Ersterhebung durchgeführt. Bereits vorhandene Vermessungswerke werden den heutigen Anforderungen angepasst und durch eine laufende Nachführung aktuell gehalten. Zur laufenden Aktualisierung wählt jede Gemeinde einen Nachführungsgeometer (Geometer).

Für unsere Gemeinde zuständig ist die Grunder Ingenieure AG, Langenthal. Mehr Infos siehe unter Nachführungsgeometer

Zugehörige Objekte