Pass und ID für Schweizer Staatsangehörige

Reiseausweise ab 1. März 2010

E-Pass 10 - Der neuste biometrische Pass
Der E-Pass 10 ist eine Weiterentwicklung des E-Passes 06. Auf dem Chip werden zusätzlich zum Gesichtsbild und zu den Ausweisdaten zwei Fingerabdrücke gespeichert. Damit können Missbräuche besser verhindert und die Identität schneller und zweifelsfrei überprüft werden. Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, spätestens ab 1. März 2010 nur noch den E-Pass 10 auszustellen. Die definitive Einführung stellt eine internationale Verpflichtung dar, deren Erfüllung die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer sicherstellt.

Auch Kinder erhalten einen E-Pass
Kindereinträge im Pass der Eltern sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich. Kinder benötigen ab Geburt einen eigenen Ausweis und müssen bei der Antragstellung ebenfalls persönlich anwesend sein. Das Gesichtsbild (Foto) wird ab Geburt im Ausweis eingetragen, Fingerabdrücke voraussichtlich erst ab dem 12. Altersjahr.

Alle vorher ausgestellten Pässe 03 und 06 behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf!

Der provisorische Pass
Der provisorische Pass kann in dringenden Fällen durch die Notpassstelle der Kantone und der Flughäfen (ausgenommen Bern-Belp) innerhalb einer Stunde ausgestellt werden, ist aber bei der Einreise in die Schweiz wieder abzugeben. Die Notpassstelle des Kantons Bern befindet sich im Ausweiszentrum Bern.

Die Identitätskarte
Die Identitätskarte ist bestimmt für Reisen im europäischen Raum und zur Bestätigung der Identität im Inland (z.B. Bank, Post). Die Identitätskarte wird weiterhin ohne elektronisch gespeicherte Daten ausgestellt. Ob es je eine E-Identitätskarte geben wird, ist noch nicht entschieden. Es muss zuerst geprüft werden, welche Anforderungen die Identitätskarte der Zukunft erfüllen muss. Dabei sind auch internationale Entwicklungen zu berücksichtigen. Über das weitere Vorgehen entscheidet der Bundesrat.

Antragsverfahren
Seit dem 1. März 2010 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern den E-Pass und die Identitätskarte persönlich bei einem der sieben Ausweiszentren beantragen. Reservieren Sie sich vorgängig einen Termin (031 635 40 00 oder auf www.be.ch/pass) bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • alter Pass oder / und alte Identitätskarte
  • Kinder und unmündige Personen sind durch die sorgeberechtigte Person resp. den Vormund zu begleiten, welche sich auch ausweisen müssen. Sind die Eltern nicht verheiratet oder geschieden, ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes oder der Vormundschaftsbehörde vorzulegen.
  • Dokumente für amtliche Ergänzungen, etc.

Bei der Vor­sprache werden als biometrische Merkmale das Gesichtsbild - welches ebenfalls als Foto auf dem Pass erscheint - und zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Es muss kein Foto mehr mitgebracht wer­den. Der Verlust eines Ausweises ist in jedem Fall persönlich bei einer schweizerischen Polizeistelle oder direkt im Ausweiszentrum zu melden. Die Gebühr ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen. Die Ausweise erhalten Sie innerhalb der garantierten Lieferfrist per Einschreiben zugestellt. Den pro­visorischen Pass können Sie direkt im Ausweiszentrum Bern beantragen. Es sind dieselben Unterla­gen wie beim E-Pass 10 und der Identitätskarte vorzulegen. Der provisorische Pass wird in Bern in­nerhalb einer Stunde ausgestellt.

Zugehörige Objekte