Adressauskünfte

Adressauskünfte Einzelpersonen
Sofern ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht werden kann, erteilen wir auf schriftliches Gesuch hin folgende Auskünfte aus dem Einwohnerregister:

  • Name, Vorname
  • Jahrgang
  • Adresse
  • Zu- / Wegzugsdatum
  • Zivilstand (aber nicht Daten der Zivilstandsänderung)
  • Heimatort
  • Geschlecht

Es werden weder telefonische noch schriftliche Auskünfte für kommerzielle Zwecke erteilt.

Listenauskünfte
Listenauskünfte bedürfen einem schriftlichen Gesuch an den Gemeinderat.

Kosten
CHF 10.00 pro Person. Die Gebühren sind gleichzeitig mit der Anfrage zu bezahlen (Bargeld mitschicken) oder per Vorauskasse auf das Postscheckkonto der Finanzverwaltung Thunstetten, 4922 Bützberg, Konto 49-569-0 einzubezahlen.

Diese Regelungen stützen auf das Datenschutzgesetz vom 19.02.1986. Weitere Regelungen können Sie dem Anhang 1 zum Datenschutzreglement (DSR) der Einwohnergemeinde Thunstetten bzw. Verordnung über Personalieneinzel- und Steuerauskünfte unter Reglemente entnehmen.

Eigene Daten
Die eigenen Daten können mittels Gesuch gesperrt werden. Das Formular können Sie hier herunterladen.

Zugehörige Objekte

Name
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Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
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