Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Möchten Sie oder Ihr Verein ein Fest organisieren? Die Gesuchsformulare können Sie onlinge beim Regierungsstatthalteramt beziehen.

Jugendschutz
Werden an Ihrem Anlass alkoholische Getränke verkauft? Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugendschutzkonzept (s. Formulare).

Hygiene
Wenn an der Veranstaltung Lebensmittel verkauft werden, können Sie auf der Webseite des Kantons das Selbstkontrollkonzept für Festwirtschaften herunterladen.

Überzeit
Gastgewerbebetriebe (auch mit Einzelbewilligung) dürfen ab 05.00 Uhr offen sein und müssen um 00.30 Uhr schliessen. Für länger dauernde Anlässe kann das Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen an der Aare eine Überzeitbewilligung bis spätestens 03.30 Uhr erteilen.

Bei Anlässen, welche einen Schallpegel von über 93 dB(A) erreichen, muss das Formular Meldung für Veranstaltungen über 93 dB(A) zusammen mit dem Gesuchsformular gastgewerbliche Einzelbewilligung eingereicht werden.

Unterschrift Grund- oder Hauseigentümer
Bitte vergessen Sie nicht die gastgewerbliche Einzelbewilligung vom Hauseigentümer unterzeichnen zu lassen. Findet Ihr Anlass in der Mehrzweckhalle MEZWAN statt? Anlässe in der MEZWAN können Sie bei der Gemeindeschreiberei Thunstetten unterzeichnen lassen.

Die Gesuche und eine allfälligen Überzeitbewilligung sind zusammen mit dem Jugendschutzkonzept spätestens 20 Tage, bei Grossanlässen mit über 500 Personen 60 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei Thunstetten einzureichen.

Zugehörige Objekte

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