Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Handlungsfähigkeitszeugnisse werden ab dem 1. Juni 2016 durch die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, auf Gesuch hin, ausgestellt.

Bitte wenden Sie sich direkt an:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau
Städtli 26
Postfach 239
3380 Wangen a. A.
Tel. 031 636 26 00
info.kesb-oa@be.ch

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