Scheidung

Ehescheidung
Eine Scheidung muss beim zuständigen Gerichtskreis des Wohnorts beantragt werden. Das Gericht leitet das Scheidungsurteil über das Zivilstandsamt an die Einwohner- und Fremdenkontrolle des Wohnorts weiter.

Namensänderung nach Scheidung
Möchten Sie Ihren ledigen Namen wieder annehmen? Eine Namensänderung ist beim Zivilstandsamt des Wohn- oder Heimatorts zu beantragen. Teilen Sie der Einwohnerkontrolle Thunstetten möglichst rasch nach der Ehescheidung mit, ob eine Namensänderung erfolgt.

Bei einer Namensänderung benötigen Sie einen neuen Versichertenausweis, welcher Ihr Arbeitgeber beschaffen kann. Wenn sie nicht erwerbstätig sind, können Sie einen neuen Versichertenausweis bei der AHV-Zweigstelle bestellen.

Verfahren bei ausländischen Staatsangehörigen
Nach der Zivilstandsänderung erhält die Wohnsitzgemeinde Mitteilung über die Scheidung durch das zuständige Zivilstandsamt. Die Wohnsitzgemeinde informiert den Migrationsdienst des Kantons Bern über die Änderung.

Falls Sie durch die Scheidung auch gleich den Namen ändern, benötigen wir ein neues Reisedokument (Pass / Identitäskarte) mit dem entsprechenden Eintrag. Der Arbeitgeber muss einen neuen Versichertenausweis bestellen. Sind Sie nicht erwerbstätig, übernimmt dies die AHV-Zweigstelle auf Ihre Anfrage hin.

Zugehörige Objekte

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