Renaturierung Forstbach - Kreditbewilligung

17. November 2023

Gestützt auf Art. 38 Abs. 1 und Art. 49 lit. d der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thunstetten wird hiermit bekannt gegeben, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 15. November 2021 einen Planungskredit von CHF 15'000.00 für die Machbarkeitsstudie für die Renaturierung Forstbach (Projektteil 1) genehmigt hat. Der Kredit muss für das Variantenstudium vom Projektteil 2 und die Projektierung der Projektteile 1 und 2 bis zur Bewilligungsreife auf CHF 110‘000.- erhöht werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, Post­fach 175, 3380 Wangen a. Aare, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht

Gemäss Art. 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thunstetten können 50 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnen eines ent­sprechenden Begehrens verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeversammlung zum Be­schluss unterbreitet wird.

Die Akten können bei der Abteilung Bau und Betriebe, Flurstrasse 2, 4922 Bützberg, eingesehen werden.

Der Gemeinderat