Publikation Teilrevision Verordnung
Tagesschulverordnung: Teilrevision
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Thunstetten an seiner Sitzung vom 6. März 2023 den Artikel 20 der Tagesschulverordnung revidiert hat. Die Betreuungs- und Verpflegungsgebühr wird in der Regel neu monatlich von der Finanzverwaltung erhoben. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Mai 2023 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., erhoben werden.
Der Gemeinderat