Unterflursammelstelle - Kreditbewilligung
Gestützt auf Art. 38 Abs. 1 und Art. 49 lit. d der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thunstetten wird hiermit bekannt gegeben, dass der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 6. März 2023 einen Verpflichtungskredit von CHF 230'000.00 für die Erstellung einer Unterflursammelstelle an der Kirchgasse in Thunstetten beschlossen hat.
Es entstehen jährliche Folgekosten von CHF 5'750.00 Abschreibungen. Die Zinsen sind jährlich rund CHF 2'300.00. Die Ausgabe bringt den Finanzhaushalt nicht aus dem Gleichgewicht. Es ist mit keinen Einnahmen zu rechnen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, Postfach 175, 3380 Wangen a. Aare, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Gemäss Art. 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thunstetten können 50 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Die Akten können bei der Abteilung Bau und Betriebe, Flurstrasse 2, Bützberg, eingesehen werden.
Der Gemeinderat