Einreisebedingungen für Hunde und Katzen aus der Ukraine / Tollwut
Die Einreisebedingungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen für Hunde und Katzen aus der Ukraine wurden angesichts der humanitären Krise vorübergehend gelockert. Fast fünf Prozent der Schutzsuchenden nehmen ihr Haustier mit. Bei der Einreise der Tiere aus der Ukraine, wo die Tollwut noch vorkommt, sind sichernde Bedingungen zu erfüllen.
Wichtig ist:
- Alle Tiere müssen bei der Ankunft über das Meldeformular registriert werden. Zudem muss erfasst werden, ob sie gegen die Tollwut geimpft sind.
- Hunde und Katzen, die nicht geimpft sind, oder Zweifel bestehen, werden geimpft.
- Das Formular ist an folgende Adresse zu senden: petsukraine@blv.admin.ch
- Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden anschliessend darüber informiert, ob weitere Massnahmen nötig sind.
- Personen und Tierhalter, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine Kontakt haben, sollen sich bei allfälligen Bissverletzungen umgehend in medizinische Behandlung begeben und sagen, dass eine Übertragung von Tollwut nicht ausgeschlossen werden kann.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Meldeformular_Englisch.pdf | Download | 0 | Meldeformular_Englisch.pdf |
Meldeformular_Russisch.pdf | Download | 1 | Meldeformular_Russisch.pdf |
Meldeformular_Ukrainisch.pdf | Download | 2 | Meldeformular_Ukrainisch.pdf |
Weisungen_Englisch.pdf | Download | 3 | Weisungen_Englisch.pdf |
Weisungen_Ukrainisch.pdf | Download | 4 | Weisungen_Ukrainisch.pdf |