Burgergemeinde Thunstetten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Burgergemeinde Thunstetten ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die das Recht zur Selbstverwaltung besitzt und dem kantonalen Gemeindegesetz untersteht. Sie verpachtet 67 ha Kulturland und bewirtschaftet 188 ha Wald. Alle Personen, die im Gebiet der Einwohnergemeinde Thunstetten wohnen und zugleich das Burgerrecht von Thunstetten besitzen, gehören der Burgergemeinde an. Sie sind stimm-und nutzungsberechtigt und es besteht eine Gemeinwerkspflicht. Der Burgerrat zählt 7 Mitglieder:
Verwaltung:
Forstbetrieb: Betriebsleiter: Hansueli Eugster, Telefon 062 961 25 62 / 079 652 32 77 Spezialholzerei in Ihrem Garten Fällen von Bäumen und Sträuchern. Die Forstgruppe der Burgergemeinde Thunstetten und Herzogenbuchsee löst Ihre „Baumprobleme„. Auskunft erteilt Ihnen der Förster Hansueli Eugster: Telefon 062 / 961 25 62 oder 079 / 652 32 77 Preisliste Brennholz
Die Burgerinnen und Burger gehören folgenden angestammten Burgergeschlechtern an:
Der Schlosshof: Zwei Ökonomiegebäude mit Wohnteil, Ofenhaus mit Garage, rund 20 ha Land. Er war während gut 100 Jahren im Besitz der Familie Le Grand. 1976 konnte ihn die Burgergemeinde käuflich erwerben. Das landwirtschaftlich am besten nutzbare Land, angrenzend an das Wohngebiet an der Untergasse, war als Bauland eingezont. Hier entstand in den folgenden Jahren das Wohnquartier an der Eschenstrasse mit 42 Einfamilienhäusern. Der Schlosshof verlor dadurch rund 4 ha Land. Mit dem Erlös aus den Baulandverkäufen mussten vorweg die Erschliessungskosten beglichen werden. Zudem wurde das Oekonomiegebäude an der Untergasse total saniert. Etwas später entstand an Stelle des baufälligen Bauernhauses an der Kirchgasse ein Wagenschopf mit Traktorengarage. Im Jahre 2000 erfolgte nach der Melioration, hervorgerufen durch die Bauten der Bahn 2000, eine Land-Neuzuteilung. Zum Schlosshof gehört heute eine Kulturlandfläche von 17,74 ha. Seit 1932 wird er von der Pächterfamilie Rentsch bewirtschaftet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||

