Alimente

Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe
Sofern die durch ein Gericht oder die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde festgelegten Kinderalimente vom Schuldner nicht regelmässig im Voraus ausgerichtet werden, kann ein Antrag zur Bevorschussung der Kinderalimente gestellt werden. Die Höhe der Alimente richtet sich nach den behördlich festgesetzten Beiträgen, sie darf jedoch den Betrag der maximalen einfachen AHV-Waisenrente nicht übersteigen. Sozialhilfe beziehende Kinder haben keinen Anspruch auf Alimentenbevorschussung. Ebenso werden keine eherechtlichen Unterhaltsansprüche unter Erwachsenen und Kinderzulagen bevorschusst.

Auf Gesuch hin wird bei der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen (Unterhaltsansprüche von Kindern und auch nachehelicher Unterhalt) unentgeltliche Inkassohilfe geleistet.


Anmeldungen für Bevorschussung und Inkassohilfe
Soziale Dienste Aarwangen
Alimentenwesen
Meiniswilstrasse 2
4912 Aarwangen
Tel. 062 926 64 00

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