Kindes- und Erwachsenenschutz
Zuständige Amtstelle: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Zuständige Abteilung: Gemeindeschreiberei Kindes- und Erwachsenenschutz (bisher Vormundschaftswesen) Seit 01.01.2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Alle Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes werden seither von einer kantonalen Fachbehörde gefällt. Wenn Erwachsene wegen fehlender oder eingeschränkter Urteilsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen oder finanziellen Angelegenheiten zu regeln, wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)tätig. Mit massgeschneiderten Schutzmassnahmen wie Begleit-, Vertretungs-, Mitwirkungs- und umfassenden Beistandschaften werden die schutzbedürftigen Personen im Auftrag der KESB, abgestimmt auf ihre persönliche Möglichkeiten und individuell nach der vorliegenden Situation, durch professionelle oder private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger betreut. Neue Zuständigkeit seit 1. Januar 2013: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau Tel. 031 636 26 00 / Fax 031 636 26 26 Vaterschaftsabklärungen Unterhaltsverträge und Regelung des Besuchsrechts für Kinder nicht verheirateter Eltern Gemeinsame elterliche Sorge
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