LiegenschaftssteuernDie Liegenschaftssteuer beträgt 1 o/oo des amtlichen Werts. Nach dem kantonalen Steuergesetz bezahlt diejenige Person die Liegenschaftssteuer für das ganze Jahr, welche am 31. Dezember im Grundbuch als Eigentümer/Eingetümerin bzw. Nutzniesser/Nutzniesserin eingetragen ist. Falls Ihre Liegenschaftssteuerrechnung falsch ist, melden Sie dies bitte dem Steuerbüro Thunstetten (bitte Rechnung mit Korrekturen abgeben).
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