Einbürgerung ordentlich

Möchten Sie sich einbürgern lassen?

Nachstehende Voraussetzungen müssen für eine ordentliche Einbürgerung zwingend erfüllt sein:

  • Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
  • Insgesamt 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz
  • Einbürgerungstest
  • Sprachniveau Deutsch B1 mündlich und A2 schriftlich

Die Sprachstandtests sowie die Einbürgerungskurse und -tests werden für uns durch die BWK Berufliche Weiterbildungskurse Burgdorf durchgeführt. Die Daten zur Durchführung des entsprechenden Kurses/Testes finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt oder erteilt Ihnen die Gemeindeschreiberei.

Zugehörige Objekte

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