Nichterwerbstätige

Als Nichterwerbstätig gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen:

  • vorzeitig Pensionierte
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
  • Empfänger und Empfängerinnen von Krankentaggeldern
  • Studierende (Siehe Merkblatt 2.10)
  • Weltreisende
  • ausgesteuerte Arbeitslose
  • Geschiedene
  • Verwitwete
  • Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten
  • Ehefrauen und Ehemänner von im Ausland erwerbstätigen Ehepartnern
  • Versicherte, die zwar erwerbstätig sind, deren jährliche Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge jedoch weniger als CHF 528.15 (entspricht einem Bruttojahreseinkommen von CHF 4'747.00) betragen.
  • Versicherte, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind und deren Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge weniger als die Hälfte der Beiträge ausmachen, die sie als Nichterwerbstätige entrichten müssten. Als nicht dauernd voll erwerbstätig gilt, wer weniger als 9 Monate im Jahr oder weniger als 50 % der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig ist.

Weitere Informationen im Merkblatt 2.03 (oder 2.10 für Studierende)

 

Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn nicht klar ist, ob genügend AHV-Beiträge einbezahlt wurden und beim Ausfüllen der Formulare für die Anmeldung. Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung, dass Sie wichtige Unterlagen beilegen:

  • Versicherungsausweis
  • Rentenverfügungen IV / AHV / oder Pensionskasse
  • Kopie der letzten Steuererklärung

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