Splitting nach Scheidung

Nach der Scheidung ist es ratsam, so rasch wie möglich, das Splitting durchzuführen.

Beide Ehegatten können bei einer Ausgleichskasse, bei der sie AHV-Beiträge bezahlt haben, die Einkommensteilung verlangen. Die Nummern der Ausgleichskasse, bei denen für eine Person ein AHV-Beitragskonto (Individuelles Konto) errichtet wurde, können im Internet abgefragt werden.

Das Formular kann von einem Ehepartner ausgefüllt und eingesandt werden. Es werden nicht zwingend beide Unterschriften benötigt.

Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt 1.02.

Was genau geschieht beim Splitting?

Die Einkommen beider Ehepartner, welche während der Zeit von der Heirat bis zur Scheidung erwirtschaftet wurden, werden je zur Hälfte geteilt. Wobei die Einkommen, welche im Jahr der Heirat und im Jahr der Scheidung erzielt wurden, nicht aufgeteilt werden. Ein Splitting wird nur durchgeführt, wenn die Ehe mindestens ein ganzes Kalenderjahr gedauert hat.

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