Ergänzungsleistung zur AHV oder IVAnrecht auf eine Ergänzungsleistung
Beim Ausfüllen des Formulars sind wir Ihnen gerne behilflich. Gerne besprechen wir mit Ihnen, welche Belege und Unterlagen dem Anmeldeformular beigefügt werden müssen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Testen Sie selbst, ob Sie ein Anrecht auf eine Ergänzungsleistung haben. Hier gehts zum Test Krankheitskosten zur Ergänzungsleistung Wer eine Ergänzungsleistung ausbezahlt erhält, hat Anrecht auf eine Vergütung der Krankheitskosten. Wir bitten Sie, Abrechnungen der Krankenkasse aufzubewahren und ein bis zweimal pro Jahr bei uns am Schalter abzugeben. Kopien und Listen der Krankenkasse werden von der Ausgleichskasse nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie auch, dass die Rechnungen bzw. Abrechnungen innerhalb von 15 Monaten bei uns abgegeben werden müssen.
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