HundekontrolleAllgemeines Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Hundegesetz. Die jährliche Entrichtung der Hundegebühr (Abgabe) ist für alle Hunde ab sechs Monaten obligatorisch und muss jeweils bis zum 1. August erfolgen. Das Impfobligatorium gegen Tollwut wurde per 1. April 1999 aufgehoben. Die Impfungen sind nur noch im Falle von Auslandreisen vorgeschrieben.
Die Jahresgebühr pro Hund im Alter von über sechs Monaten beträgt Fr. 80.--.
Ab 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Microchip gekennzeichnet und in der Datenbank Amicus registriert sein. Hunde mit einer deutlich lesbaren Tätowierung müssen nicht neu gekennzeichnet aber ebenfalls registriert werden. Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden von den Tierärztinnen und Tierärzten direkt im Amicus gemeldet.
Der Microchip mit Antenne ist eine sterile, nicht reizende Glaskapsel von der Grösse eines Reiskorns. Er entspricht der gültigen ISO-Norm 11784/11785. Ein Lesegerät aktiviert den Microchip und liest seinen Zahlencode. Jeder Zahlencode ist weltweit gültig, einmalig, fälschungssicher und nicht umprogrammierbar. Der Microchip ist völlig ungefährlich und kann sich unter der Haut nicht verschieben. Er kann durch äussere Einwirkung nicht zerstört werden und zerbricht auch bei einem Aufprall nicht.
Alle Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Finanzverwaltung anzumelden. Meldeformulare: "Anmeldeformular" und "Abmeldeformular" Amicus
Hundekurse Der Kynologische Verein Langenthal und Umgebung bietet verschiedene Hundekurse an. Auskunft / Anmeldung Karin Zeugin
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