Liegenschaftssteuern

Die Liegenschaftssteuer beträgt 1 o/oo des amtlichen Werts.

Nach dem kantonalen Steuergesetz bezahlt diejenige Person die Liegenschaftssteuer für das ganze Jahr, welche am 31. Dezember im Grundbuch als Eigentümer/Eigetümerin bzw. Nutzniesser/Nutzniesserin eingetragen ist.

Bei Fragen zu Ihrer Liegenschaftssteuerrechnung melden Sie sich bitte beim Steuerbüro Thunstetten. 
 
 

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