Kehrichtabfuhr März3. März 2021
ab 06.30 Uhr
Alle vermischten Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht wiederverwertbar sind, können jeweils Mittwochs in Kehrichtsäcken oder Containern entsorgt werden.
Auch brennbares Sperrgut kann via Hauskehricht entsorgt werden. Das Höchstgewicht pro Sperrgut ist 30 kg. Bitte denken Sie an die Gebührenmarken und kleben Sie diese sichtbar auf die Abfallsäcke, Container und/oder Sperrgut! |