Befreiung von der FeuerwehrersatzabgabeGemäss Artikel 6 und 16 der Feuerwehrverordnung können folgende Personen, die von der aktiven Feuerwehrdienstpflicht sowie von der Ersatzabgabe befreit werden wollen, ein Gesuch an die Kommission öffentliche Sicherheit stellen:
Das Gesuch um Befreiung muss jährlich mit den erforderlichen Belegen bis spätestens am 4. September 2020 der Kommission öffentliche Sicherheit, Flurstrasse 2, 4922 Bützberg, gestellt werden. Nachträglich eingereichte Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Gesuch um Befreiung finden Sie hier oder können Sie direkt bei der Gemeindeschreiberei Thunstetten beziehen. Kommission öffentliche Sicherheit Dokument Gesuch_Befreiung_der_Ersatzabgabe.pdf (pdf, 283.6 kB) Datum der Neuigkeit 30. Juli 2020
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