Öffentliche Planauflage für Nutzungsplanung und WaldfeststellungOrtsplanungsrevision Thunstetten nach Art. 60 BauG und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4. Oktober 1991; öffentliche Planauflage. Der Gemeinderat von Thunstetten bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985, die Ortsplanungsrevision, bestehend aus:
sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage. Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 19. Februar 2021 bis 22. März 2021 öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden oder sind auf der Homepage der Einwohnergemeinde Thunstetten unter „Neuigkeiten“ greifbar. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Thunstetten, Gemeindeschreiberei, Flurstrasse 2, 4922 Bützberg, einzureichen. Die Einspracheverhandlungen finden an folgenden Tagen statt:
Der Gemeinderat Datum der Neuigkeit 19. Feb. 2021
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